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Pressemitteilung

Lärmaktionsplanung Wülfrath geht weiter

Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 13. Mai

Umgebungslärm belastet die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger*innen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, sind Gemeinden gesetzlich dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen. Die Stadt Wülfrath überarbeitet gemäß den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie den Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2018 für das Stadtgebiet und beginnt nun die Phase 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung.

In der ersten Phase (21.02. - 13.03.2024) hatten die Bürger*innen die Gelegenheit, Lärmbelastungsorte zu benennen und erste Anregungen zur Verbesserung der Situation einzubringen. Jetzt, in der zweiten Phase, liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans mit den erarbeiteten Maßnahmen öffentlich aus. Bürger*innen sind erneut eingeladen, sich mit Kritik, Zuspruch oder weiteren Anregungen aktiv einzubringen.

Neben der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger*innen öffentlicher Belange bildet die Erfassung der Lärmbelastung durch Lärmkartierungen vor Ort die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Sie wurde vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durchgeführt.

Weitere Informationen zu den aktuellen Lärmkarten und zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf der Umgebungslärm-Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW unter folgendem Link: www.umgebungslaerm.nrw.de.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung (Phase 2) zum Lärmaktionsplan findet statt in der Zeit vom 13. Mai bis zum 10. Juni.

Die Wülfrather*innen werden gebeten, ihre Anregungen und Hinweise online über das externe Beteiligungsportal der Stadt Wülfrath mitzuteilen. Die Informationen zu der bereits umgesetzten Lärmaktionsplanung aus den Jahren 2013 und 2018 sind zudem auf der Homepage der Stadt Wülfrath zu finden.

Wer lieber persönlich eine Stellungnahme abgeben und die Unterlagen vor Ort einsehen möchte, kann gern mit Frau Kaminski einen Termin vereinbaren: A.Kaminski@stadt.wuelfrath.de, Tel. 02058-18271.

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden den Ratsgremien vorgelegt und erneut abwägend in die Lärmaktionsplanung 2024 einbezogen. Der abgeschlossene Lärmaktionsplan wird im weiteren Verlauf über das Land NRW an die Europäische Kommission gemeldet.

Einschränkungen:

Die Lärmaktionsplanung bezieht sich ausschließlich auf Hauptverkehrsstraßen.

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wie aus der Lärmaktionsplanung ergibt sich kein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen.

Für die Aktualisierung des Lärmaktionsplans ist die Kommune – hier also die Stadt Wülfrath – zuständig. Die konkrete Planung, Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen obliegt jedoch nicht allein der Kommune, sondern auch dem Straßenbaulastträger. Da in Wülfrath ausschließlich Landesstraßen gemäß Kartierung betroffen sind, ist hier insbesondere Straßen NRW als Straßenbaulastträger gefragt.